Haben Sie 50 Mitarbeiter erreicht? Herzlichen Glückwunsch! In manchen Fällen ist ein Sicherheitsbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Dieser hat vielfältige Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen. Wir von Safety On sind überzeugt, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten darin besteht, Sie und die Führungskräfte Ihres Unternehmens bei der Herstellung Ihrer Produkte zu unterstützen. Wir möchten unerwünschte Vorfälle verhindern und Sie mit den sich regelmäßig ändernden Regeln und Vorschriften vertraut machen.
Eines der wichtigsten Themen in jedem Unternehmen – egal ob es sich um ein Bürounternehmen oder ein produzierendes Unternehmen handelt – ist die Sicherheit.
Wenn man an ein Unternehmen denkt, kommt einem in den meisten Fällen als Erstes dessen Effizienz und Produktivität in den Sinn.
Wenn kein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld geschaffen wird, keine Sicherheitsschulungen und Sicherheitspläne bereitgestellt werden, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Verletzungen von Personen und Sachschäden.
Durch einen Arbeitssicherheitsbeauftragten bzw. einen erfahrenen Arbeitssicherheitsexperten können alle notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit geplant, durchgeführt und überwacht werden.
Ein Sicherheitsbeauftragter kann an einem Arbeitsplatz mit 50 oder mehr Beschäftigten per Verordnung eine Sicherheitsvorkehrung treffen.
Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten
Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter berät Arbeitgeber hinsichtlich Sicherheitsstandards, Vorschriften und Gesetzen.
Mithilfe des Sicherheitsbeauftragten können der Geschäftsinhaber und die Führungskräfte vor Ort ihre Arbeit sicher planen und durchführen. Die Mitarbeiter werden die Verhaltensregeln verinnerlichen.
Ein Arbeitssicherheitsexperte hat viele Aufgaben, unter anderem muss er Sicherheitsrisiken erkennen und sicherstellen, dass der Arbeitgeber davon Kenntnis hat.
Darüber hinaus muss der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen, dass die Sicherheitsgesetze und -vorschriften eingehalten werden – diese Gesetze und Vorschriften gelten unter anderem für Materialien und Ausrüstung, Gebäude, Anlagen und alle Arbeitsprozesse.
Darüber hinaus plant und überprüft der Sicherheitsbeauftragte die Bereitstellung aktueller Informationen und Sicherheitsschulungen für die Mitarbeiter hinsichtlich der Risiken am Arbeitsplatz, hilft bei der Erstellung von Verfahrensanweisungen, bereitet einen Sicherheitsplan vor und stellt sicher, dass die im Plan enthaltenen Anforderungen erfüllt werden.
Der Arbeitsschutzbeauftragte ist außerdem dafür zuständig, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu untersuchen und daraus Erkenntnisse zu gewinnen, um diese künftig zu verhindern. Er verfasst die Ergebnisse der Untersuchung und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen.
Anschließend bietet er dem Arbeitgeber Möglichkeiten an, wie er dazu beitragen kann, das Wiederauftreten dieser Unfälle zu verhindern, und gibt den Mitarbeitern Hinweise dazu sowie zu den aus seinen Tests gewonnenen Erkenntnissen.
Darüber hinaus benachrichtigt der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitgeber in Fällen, in denen gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde.
Weitere Aufgabenbereiche eines Arbeitssicherheitsexperten umfassen die Kennzeichnung von Ausrüstung und Gefahrstoffen, das Aufstellen von Hinweisschildern zur Aufrechterhaltung der Sicherheit sowie die Überwachung von Geräten, die gesetzlich regelmäßig überprüft werden müssen.
Darüber hinaus muss der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen, dass Arbeiter, die Arbeiten mit besonderen Gefahren oder schädlichen Stoffen ausführen, unter Einhaltung sicherer Arbeitsverfahren und mit geeigneter Schutzausrüstung arbeiten.
Der Sicherheitsbeauftragte überwacht die relevanten Faktoren und sorgt bei Bedarf dafür, dass Arbeiter, die mit gesundheitsgefährdenden Stoffen arbeiten, regelmäßig in akkreditierten arbeitsmedizinischen Laboren untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dokumentiert.
Als nächstes muss er die Angestellten und den Arbeitgeber darüber informieren, wie die Risiken bei diesen Tätigkeiten reduziert und verhindert werden können.
Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter ist außerdem verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheitsbedingungen ausländischer Auftragnehmer, die Zusammenarbeit mit einem Sicherheitsausschuss, die Einstellung der Arbeiten, wenn ein Mitarbeiter ge